BEITRAGSORDNUNG


 

Diese Beitragsordnung regelt alle Eventualitäten, die mit Vereinsbeiträgen, Sonderbeiträgen oder Umlagen etc. zu tun haben.

Auch regelt diese Ordnung Zahlungsmodalitäten, Befreiungen, Stundungen o.ä. Entscheidungen zu § 1, Absatz 1, 2 und 3 werden von der Mitgliederversammlung getroffen. Ferner obliegt der Mitgliederversammlung die grundsätzliche Entscheidung zu abteilungsbezogenen Sonderbeiträgen, die als Zusatzbeitrag zu den unter § 1, Absatz b aufgeführten Beiträgen zu verstehen sind.

§ 1 Vereinsbeiträge

Für jedes neue Mitglied wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Diese deckt die Kosten für die Mitgliederverwaltung, Spielerpässe usw. und wird mit dem ersten Beitrag erhoben. Der SC Germania Geyen erhebt von jedem Mitglied einen monatlichen Beitrag. Der Beitrag ergibt sich aus der jeweiligen Beitragsgruppe ab dem 01.07.2015. Bei Eintritt im Laufe eines Jahres wird der anteilige Beitrag mit der Aufnahmegebühr sofort fällig. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:

Aufnahmegebühr

Junioren:

Senioren:

 

15,00 Euro

18,00 Euro

Beitragsgruppe 1

Für Mitglieder bis 18 Jahren (Junioren):

 

12,50 Euro

Beitragsgruppe 2

Für Mitglieder ab 18 Jahren (Senioren):

 

14,00 Euro

Beitragsgruppe 3

Für inaktive Mitglieder (Fördermitglieder):

 

6,00 Euro

Beitragsgruppe 4

Familienbeitrag für Mitglieder unter 18 Jahren

  • ab dem 2. Kind:
  • ab dem 3. Kind:
 

 

6,00 Euro

3,50 Euro

Beitragsgruppe 5

MiniKicker (U4):

 

8,50 Euro

Beitragsgruppe 6

Hobbykicker (AH):

 

8,50 Euro

Beitragsgruppe 7

Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ehrenamtliche Mitarbeiter

 

beitragsfrei

 

Für Abteilungen mit besonders hohen Ausgaben je Sportler können Sonderbeiträge erhoben werden. Die Höhe der Sonderbeiträge wird von der jeweiligen Abteilung vorgeschlagen. Die Entscheidung hierüber trifft der Gesamtvorstand. Ferner kann der Verein Umlagen erheben, wenn diese notwendig werden. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 2 Zahlungsmodalitäten

Die Beiträge sind halbjährlich bzw. jährlich fällig. Der gesamte Zahlungsverkehr wird per Banklastschriftverfahren bzw. eines SEPA-Lastschriftmandats vom Verein abgewickelt. Bei bestehender Mitgliedschaft erfolgt die Abbuchung ab dem 5. Bankarbeitstag in der Regel im Februar und September. Bei einem vorzeitigen Austritt wird der offene Beitrag sofort fällig. Ausnahmen sind nur auf schriftlichen Antrag im Einzelfall möglich, wenn der geschäftsführende Vorstand dies billigt, das jedoch nur, wenn triftige Gründe vorliegen. Einen rechtlichen Anspruch hierauf gibt es jedoch nicht. Der Verein ist berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.

§ 3 Beitragsbefreiungen, Ermäßigungen, Stundungen

Der Verein kann Beitragsbefreiungen, Ermäßigungen, Stundungen ermöglichen. Hierüber entscheidet im Einzelfall der geschäftsführende Vorstand. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragszahlung befreit.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft und des Beitragseinzuges

Der Austritt muss durch schriftliche Erklärung per Postkarte als Einschreiben an die Anschrift des Vereins „SC Germania 1932 Geyen e.V.“, vorgenommen werden. Der Austritt kann bis zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres durch das Mitglied oder dessen gesetzlichem Vertreter erfolgen. Es erfolgt keine Rückvergütung des anteiligen Beitrags.

§ 5 Sonstige Vereinbarungen

Bei Widerruf des Bankeinzuges oder bei Weigerung der Bank zur Zahlung werden die dann entstehenden Kosten (die dem Verein von den Banken belastet werden) plus der Mahngebühr per Rechnung erhoben.